Urlaubspflege / Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Pflegende Angehörige haben – z. B. aus Urlaubs- bzw. Krankheitsgründen -die Möglichkeit, die pflege-bedürftige Person für max. 4 Wochen in die Hände eines professionellen Pflegedienstes zu geben. Die Kosten der Pflege werden bis zu einer Höhe von 1.612,- € pro Jahr von der Pflegekasse im Rahmen der sog. Ersatzpflege übernommen.